BEILAGEN ANLIEFERUNG RICHTLINIE
Erfolgreiche Abwicklung Ihrer Druckaufträge
So stellen Sie eine reibungslose Verarbeitung Ihrer Beilagen sicher
Sie planen eine Beilagenaktion und möchten sicherstellen, dass Ihr Material optimal verarbeitet und pünktlich in die gewünschten Medien eingelegt wird? Die Einhaltung unserer technischen Vorgaben und Anlieferrichtlinien ist der Schlüssel zu einer effizienten und fehlerfreien Abwicklung.
Dieses Dokument der Silber Druck GmbH & Co. KG bietet Ihnen alle notwendigen Details und Spezifikationen für die Formatierung, Beschaffenheit und Anlieferung Ihrer Beilagen. Vermeiden Sie unnötige Kosten und Verzögerungen, indem Sie sich vorab umfassend informieren.
Beileger Richtlinien Blatt
Wichtige Inhalte der Richtlinie:
Technische Spezifikationen: Die Länge muss mindestens 105 mm und maximal 300 mm betragen, und die Breite mindestens 110 mm und maximal 210 mm. Für Formate bis einschließlich DIN A4 beträgt das Flächengewicht mindestens 120 g/m².
Zulässige Falzarten: Folgende Falzarten können eingesteckt werden: Kreuzbruch, Wickelfalz, Mitten-/Doppelparallelfalz. Falzarten wie Leporello-/Zickzackfalz und Altarfalz/Fensterfalz können nicht verarbeitet werden.
Qualitätsanforderungen: Beilagen müssen sich leicht trennen lassen und dürfen nicht zusammenkleben. Warenmuster mit Flüssigkeit oder Granulat sind ungeeignet.
Anlieferungstermin: Die Anlieferung muss 9 Werktage (Montag bis Freitag) vor dem Erscheinungstermin erfolgen.
Anlieferart: Paletten müssen „sortenrein“ sein, d.h. pro Beilage/Objekt eine Palette. Die Palettenstapel dürfen maximal 120 cm hoch sein und müssen auf unbeschädigten Euro-Paletten sauber und stabil gestapelt sein.
Zuschussmenge: Es wird eine Zuschussmenge von 3% bei Auflagen über 10.000 Exemplaren bzw. mindestens 300 Exemplaren bei kleineren Auflagen empfohlen.
Anlieferadresse und Warenannahmezeiten:
Silber Druck GmbH & Co. KG
Otto-Hahn-Straße 25
34253 Lohfelden
Warenannahmezeiten:
Montag – Donnerstag: 8:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr
Wird die Ware nicht termingerecht oder örtlich falsch angeliefert, trägt der Auftraggeber die entstehenden Kosten.